Genehmigung für ein Brauchtumsfeuer beantragen
Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer (zum Beispiel Osterfeuer) abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen.
Volltext
Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen. Brauchtumsfeuer sind zum Beispiel:
- Osterfeuer
- Maifeuer
- Martinsfeuer
- Feuer zur Walpurgisnacht
Weitere Hinweise
Weitere Hinweise
Bitte beachten Sie, dass
- ab einem Durchmesser des Feuers von 2m die Anwesenheiit der Feuerwehr vor Ort verpflichtend ist
- bei Waldbrandstufe 4 und 5 ein Feuer grundsätzlich verboten ist (auch nach vorheriger Genehmigung).