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Genehmigung für ein Brauchtumsfeuer beantragen

Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer (zum Beispiel Osterfeuer) abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen.

Volltext

Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen. Brauchtumsfeuer sind zum Beispiel:

  • Osterfeuer
  • Maifeuer
  • Martinsfeuer
  • Feuer zur Walpurgisnacht

Weitere Hinweise

Weitere Hinweise

Bitte beachten Sie, dass

  • ab einem Durchmesser des Feuers von 2m die Anwesenheiit der Feuerwehr vor Ort verpflichtend ist
  • bei Waldbrandstufe 4 und 5 ein Feuer grundsätzlich verboten ist (auch nach vorheriger Genehmigung).

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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